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3.
Nagelkorrektur durch Spangen
Die Nagelkorrekturspangen kommen bei eingerollten Nägeln, die zum Einwachsen neigen, oder bei bereits eingewachsenen Nägeln zur Anwendung.
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Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in bestimmten Fällen und nach ärztlicher Verordnung die Behandlungskosten.
Wird die Spange als Mittel der Therapie ohne vorliegende Verordnung gewählt, klären wir gerne erst die Finanzierung.
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Korrekturspangen können je nach Bedarf und Langlebigkeit des Materials, beliebig häufig versetzt oder müssen jeweils neu angepasst werden. Eine genaue Therapiedauer ist nie vorher zu sagen, die Therapie wird individuell auf die Patienten abgestimmt. Sogar Behandlungspausen sind möglich.
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